OPFERRECHTE
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3. Für sehr lange Zeit spielte das Verbrechensopfer im Strafverfahren eine sehr untergeordnete Rolle und diente hauptsächlich als Beweismittel zur Wahrheitsfindung. In den letzten Jahrzehnten hat sich das maßgeblich verändert, nicht zuletzt durch die Lobbyingarbeit vieler NGOs, aber auch durch viktimologische Forschungsarbeiten, die die Anliegen und Bedürfnisse von Verbrechensopfern untersuchten. Mittlerweile sind eine Vielzahl von Opferrechten in der österreichischen Strafprozessordnung verankert und ermöglichen eine verstärkte Teilnahme am Strafverfahren. Da Opferrechte heute als Menschenrechte gesehen werden, haben sich auch internationale und europäische Organisationen mit dem Thema befasst. Die Europäische Union hat zu diesem Zweck eine Richtlinie über Mindeststandards für den Opferschutz erlassen, die in allen 27 EU Staaten gewährleisten soll, dass
Die österreichische Strafprozessordnung sieht für Opfer von Straftaten besondere Rechte vor, die ihnen sowohl während als auch nach dem Strafverfahren zustehen. Es gibt in Österreich zahlreiche Opferschutzeinrichtungen, die dem Opfer beistehen und über die bestehenden Opferrechte informieren. Im Gesetz werden drei Opferkategorien unterschieden:
Diese Unterscheidung ist bedeutend, da sich an die verschiedenen Opfergruppen unterschiedliche Rechte im Straf- und Zivilverfahren anknüpfen. Die ersten beiden Gruppen haben zusätzliche Schutz- und Schonungsrechte im Verfahren. Bereits ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Opfer eine Straftat bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigt, verfügt es über eine Bandbreite an Rechten, die wir Ihnen in diesem Abschnitt genauer erklären möchten. |
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